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Mietkaution

Die Mietkaution ist die Zahlung eines Betrages vom Mieter an den Vermieter, falls z.B. Schadensersatz oder Prozesskosten anfallen.
Eigentlich ist es nicht nötig, eine Mietkaution zu zahlen, da es nicht gesetzlich geregelt ist, doch oftmals wird dennoch eine Mietkaution von Mieter und Vermieter ausgehandelt. Einige gesetzliche Regelungen in der Höhe der Kaution gibt es jedoch und ist gemäß dem Mietrecht geregelt. Die Höhe ist auf maximal drei Kaltmieten beschränkt, die man auch in drei Monatsraten abbezahlen kann, beginnend vom Anfang des Mietverhältnisses. Für gewerbliche Mietkautionen gilt diese gesetzliche Regelung nicht, da ist es möglich die Höhe der Geldeinlage frei zu verhandeln. Bei der Mietsicherheit gibt es einige Möglichkeiten, eine Kaution zu bezahlen. Da wären folgende
Möglichkeiten: Barkaution, Verpfändung, Sicherungsabtretung, Bürgschaft, und Pfand. Die Barkaution ist die gewöhnliche Bezahlung mit Bargeld, die auch oben im Text schon angesprochen wurde. Dann gibt es noch die Verpfändung. Man kann beispielsweise ein Sparguthaben, Wertpapiere oder auch Geldanlagen verpfänden. Diese Möglichkeit ist auch eine oft verwendete Option. Alternativ gibt es auch noch die Option einer Sicherheitsabtretung, bei der man Sparforderungen, die man unbefristet bei einer Bank angelegt hat auch als Mietkaution abtreten. Dazu ist es nicht unbedingt notwendig diesen Vorgang bei der Bank zu melden. Bei der Bürgschaft tritt ein Dritter für alle Verbindlichkeiten des Mieters ein bis zu einer vorher vereinbarten Höhe. Diese Bürgschaft kann auch von einer Bank vertreten werden, so ist es einfacher die Bonität zu prüfen.
Um die Bürgschaft für den gewerblichen und privaten Bereich abzugrenzen, unterscheidet man das so: Im gewerblichen Bereich übernimmt oft die Muttergesellschaft oder die Tochtergesellschaft die Bürgschaft, während im privaten Bereich eine private Person die Bürgschaft übernimmt. Zum Schluss gibt es noch die ungewöhnliche Möglichkeit und zwar das Pfandrecht. Dabei werden angebrachte Wertgegenstände in der Wohnung als Sicherheit verwendet. Das Vermieterpfandrecht ist aber gesetzlich geregelt und deswegen ist keine weitere Einigung notwendig. Diese Option wird jedoch so gut wie gar nicht mehr verwendet und hat wenig mit dem eigentlichen Mietrecht zu tun. Eine weitere wichtige Vereinbarung ist der Zeitpunkt der Zahlung. Der Zeitpunkt der Zahlung ist gesetzlich fest geregelt. Wenn Mieter und Vermieter eine Zahlung der Mietkaution direkt bei Beginn des Mietverhältnisses festlegen, kann der Mieter trotzdem drei Monate lang die Mietkaution abbezahlen. Zur Rückzahlung einer Kaution ist festgelegt, dass der Vermieter dem Mieter die Einlage rückerstatten muss mit den Zinsen, die für diesen Zeitraum angefallen sind. Verzichten kann der Vermieter die Rückzahlung, wenn durch vertraglich geregelte Forderung eine Zahlung anfällt.

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Kommentare

Trackback von CARLTON
Zeit: 10. September 2010, 22:25


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